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   BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76   

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https://dejure.org/1978,1413
BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76 (https://dejure.org/1978,1413)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1978 - 4 C 97.76 (https://dejure.org/1978,1413)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1978 - 4 C 97.76 (https://dejure.org/1978,1413)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden Rechtsänderungen zu Lasten eines Bauherrn bei Klage eines Nachbarn gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung - Bedeutung der Wertminderung eines Grundstücks i.R.d. Feststellung der Schwere ...

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 111
  • NJW 1979, 995
  • DVBl 1978, 289
  • DVBl 1978, 614
  • BauR 1978, 289
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76
    Sind von den Nachbarn mittelbare, dh erst durch eine Situationsveränderung vermittelte, Auswirkungen der Bebauung eines anderen Grundstücks hinzunehmen, weil diese nicht den Grad des schweren und unerträglichen Eingriffs erreichen, so sind von ihnen auch die durch diese Auswirkungen verursachten Wertminderungen ihrer Grundstücke hinzunehmen; der Wertminderung kommt keine selbständige Bedeutung, sondern nur Indizbedeutung für die Schwere des Eingriffs zu (Vergleiche BVerwG, 25.02.1977, IV C 22.75, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76
    Zum Unterschied zwischen unmittelbaren und mittelbaren Eingriffen in das Eigentum (Vergleiche BVerwG, 26.03.1976, IV C 7.74, BVerwGE 50, 282).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76
    Klagt ein Nachbar auf Aufhebung einer Baugenehmigung, so können Rechtsänderungen, die während des Verwaltungsstreitverfahrens eintreten, im allgemeinen nicht zu Lasten des Bauherrn berücksichtigt werden (Anschluß BVerwG, 19.09.1969, IV C 18.67, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Daß im Falle der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (§ 8 LuftVG) auch private Interessen mit eigenständigem Gewicht abwägungserheblich sein können, steht außer Frage (vgl. BVerwGE 56, 111 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]).
  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 15 B 13.2262

    Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs der gartenbaulichen Erzeugung

    Insofern kann sich der Beigeladene im Anfechtungsprozess nicht etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.1978 - 4 C 96/76 u. 4 C 97/76 - BauR 1978, 289 = juris Rn. 26) auf eine aus der Baugenehmigungserteilung unangreifbare Rechtsposition berufen, die gleichsam die Berücksichtigung nachträglicher Erkenntnisse zur Frage der Ernsthaftigkeit seines Betriebskonzepts entbehrlich machen könnte.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Dem wird das Berufungsgericht, wenn es im neuen Berufungsverfahren nicht abermals zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kommt, unter der Fragestellung nachzugehen haben, ob der Planfeststellungsbeschluß in der Tat Mängel in dieser Richtung aufweist und ob dem mit den Hilfsanträgen insoweit geltend gemachten Verpflichtungsbegehren der Klägerin auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses demzufolge stattzugeben ist (zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 111 [132/133]).
  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

    Sie beruht auf einer Prognoseentscheidung, die - wie allgemein administrative Prognoseentscheidungen - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1978 - BVerwG 4 C 97.76 -, BVerwGE 56, 111, 121 f.; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 272; Urteil des Senats vom 29. Januar 2001 - 9 N 2959/97 -).
  • OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 131/16

    Baunachbarklage; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang;

    Da sowohl das Vorhabengrundstück als auch das Gebäude T.............-Straße S1 innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) liegen, kann die Nachbarklage nur auf eine Verletzung von § 34 Abs. 2 BauGB oder auf eine Verletzung des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris) gestützt werden, nicht jedoch auf die erstinstanzlich erörterte Wertminderung des Hausgrundstücks T.............-Straße S1 durch eine "enteignende" Wirkung der Baugenehmigung oder einen mit ihr verbundenen "schweren und unerträglichen" Eingriff in Eigentumsrechte der Kläger (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. v. 6. Dezember 1996 - 4 B 215/96 -, juris Rn. 8 in Abkehr vom Nachbarschutz "unmittelbar aus Eigentum" i. S. v. Art. 14 Abs. 1 GG, wie sie noch BVerwG, Urt. v. 14. April 1978 - 4 C 96.76, 4 C 97.76 -, juris Rn. 30 ff. zugrunde lag).
  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02

    Gemeinde; Straßenplanung; Bebauungsplan; Naturschutz; Verzicht auf

    Die Verkehrsuntersuchung beruht auf einer Prognoseentscheidung, die wie allgemein administrative Prognoseentscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1978 - BVerwG 4 C 97.76 -, BVerwGE 56, 111, 121 f.; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 272; Urteil des Senats vom 29. Januar 2001 - 9 N 2959/97 -).
  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

    Spätere Änderungen, die sich zu Lasten des Bauherrn auswirken würden, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 19.4.1978 - 4 C 97.76 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 34 ; Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40/98 - OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2008 - 1 LB 154/07 - (zit. n. juris)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1997 - 20 B 713/95

    Linienführung einer Straßenbahn; Vorhabengenehmigung;

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 111 (121).
  • VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88

    Baurecht: Innerörtliche Straßenbeleuchtung, Störungswirkung auf das

    Ein Abwehranspruch ist gegen sie nach der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 96.76 und 4 C 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 39 = NJW 1979, 995 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.) nur gegeben, wenn als Folge einer nachhaltigen Veränderung der vorgegebenen Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird.
  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 165/05
    In einem solchen Fall korrespondiert die objektive Rechtswidrigkeit der Entscheidung nicht mit einem subjektiven Anspruch des Betroffenen auf Aufhebung, sondern allein mit einem Anspruch auf Planergänzung, etwa durch den Erlass von Schutzauflagen ( BVerwG, Urteil vom 07. Juli 1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 111, 133).
  • BVerwG, 30.10.1986 - 4 B 223.86

    Stützen eines Urteils auf zwei selbstständig tragende Begründungen

  • BVerwG, 19.03.1980 - 4 B 23.80

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht wegen Nichtbeiziehung von

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